Für die Eltern der Beschwerdeführerin war bereits seit längerer Zeit ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin mehr Unterstützung benötigt als andere gleichaltrige Kinder. So wird im Abklärungsbericht vom 19. Juni 2024 festgehalten, bereits der Kindergartenweg sei von Anfang an mit Schwierigkeiten verbunden gewesen. So hätte die Beschwerdeführerin den Bus nehmen oder von der Mutter mit dem Auto gefahren werden müssen (VB 35 S. 8). Zudem mussten die Eltern die Beschwerdeführerin gemäss eigenen Angaben bis kurz vor der Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung noch selber füttern (VB 11 S. 2).