Daraus würde sich infolge der Beeinträchtigung der Gesundheit ein Mehraufwand für die Intensivpflege von 41 Minuten pro Tag im Vergleich zu einem nicht behinderten Kind im selben Alter ergeben. In den Bereichen "Aufstehen/Absitzen/Abliegen", "Essen" und "Verrichten der Notdurft" könne keine Hilflosigkeit anerkannt werden und es ergebe sich auch kein entsprechender zeitlicher Mehraufwand (VB 35 S. 3 ff.). Zudem ergebe -7-