Darin führte die Fachspezialistin aus, die Beschwerdeführerin – welche im Abklärungszeitpunkt 9 Jahre und 5 Monate alt gewesen war – sei in den Bereichen "An- und Auskleiden" (seit Dezember 2019), "Körperpflege" (seit Dezember 2020) sowie "Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte"(seit Dezember 2019) auf erhebliche Dritthilfe angewiesen. Daraus würde sich infolge der Beeinträchtigung der Gesundheit ein Mehraufwand für die Intensivpflege von 41 Minuten pro Tag im Vergleich zu einem nicht behinderten Kind im selben Alter ergeben.