2018 des Kreisschreibens über Hilflosigkeit [KSH]). Es kann auch bei Menschen mit körperlicher Behinderung erforderlich sein, wenn die versicherte Person die alltägliche Lebensverrichtung funktionsmässig zwar -5- selber vornehmen kann, bei dieser Verrichtung jedoch persönlich überwacht werden muss (Rz. 2019 KSH).