"1. Die Verfügung vom 14. Februar 2025 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades sowie einen Intensivpflegezuschlag auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 14. Februar 2025 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. April 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: