Nach Einholung medizinischer Akten anerkannte die Beschwerdegegnerin aufgrund einer Prüfung von Amtes am 8. April 2024 ihre Leistungspflicht für medizinische Massnahmen gestützt auf das Geburtsgebrechen Ziffer 405 (Autismus- Spektrum-Störung) der Verordnung über die Geburtsgebrechen (GgV-EDI) ab dem 1. November 2023. Nach einer in der Folge durchgeführten Abklärung bei der Beschwerdeführerin zu Hause (Abklärungsbericht für eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige [inkl. Intensivpflegezuschlag] vom 19. Juni 2024) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 12. August 2024 die Zusprache einer Hilflosenentschä-