1.2. Mit Anmeldung vom 15. September 2023 (Eingereicht am 19. Oktober 2023) beantragte die Mutter der Beschwerdeführerin für diese bei der Beschwerdegegnerin unter Verweis auf den Verdacht auf ein Asperger-Syn- drom eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige. Nach Einholung medizinischer Akten anerkannte die Beschwerdegegnerin aufgrund einer Prüfung von Amtes am 8. April 2024 ihre Leistungspflicht für medizinische Massnahmen gestützt auf das Geburtsgebrechen Ziffer 405 (Autismus- Spektrum-Störung) der Verordnung über die Geburtsgebrechen (GgV-EDI) ab dem 1. November 2023.