1. 1.1. Die im Dezember 2014 geborene Beschwerdeführerin wurde von ihrer Mutter am 27. Februar 2020 unter Angabe einer Zöliakie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Am 12. März 2020 erteilte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 279 (Zöliakie) der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV-Anhang). Mit Schreiben vom Dezember 2021 wurde die Kostengutsprache im Zuge der Gesetzesrevision "Weiterentwicklung der Invalidenversicherung" per 31. Dezember 2021 aufgehoben.