3.8. Zusammenfassend ist nach dem Dargelegten festzuhalten, dass die Beschwerdegegnerin die Vergütung der Patientenbeteiligungen für die Leistungen der Inhouse-Spitex der A._____ AG (Fr. 263.25 für April 2024 und Fr. 263.90 für Mai 2024; VB 7-13) zu Recht abgelehnt hat. 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin beantragt ferner, es sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und den unterzeichnenden Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand zuzuweisen (vgl. Beschwerde S. 2). Da das vorliegende Verfahren kostenlos ist, kann sich das Gesuch einzig auf die unentgeltliche Rechtsverbeiständung beziehen. -8-