Urteil I 211/05 vom 23.07.2007 E. 2.2.4). Für die hier strittige Vergütung der Spitex-Patientenbeteiligung bei Heimbewohnern bleiben jedoch die Heimdefinition gemäss Art. 10 Abs. 2 ELG i.V.m. Art. 25a Abs. 1 ELV sowie der Umstand, dass die Liste der vom Kanton zu vergütenden Krank- heits- und Behinderungskosten gemäss Art. 14 Abs. 1 ELG abschliessend ist, massgebend. 3.7. Auf die Ausführungen der Beschwerdeführerin zur Rechtsfigur der Austauschbefugnis (vgl. Beschwerde S. 10 ff.) ist mangels eines substituierbaren Anspruchs nicht weiter einzugehen.