2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 13. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 26.11.2024 sei aufzuheben. 2. Es seien der Beschwerdeführerin die Leistungen nach ELG zu gewähren, namentlich seien die Patientenbeteiligungen der Spitex zu übernehmen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte die Beschwerdeführerin den Antrag um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung.