vom 9. Mai 2025), lassen sich anhand der medizinischen Akten jedoch nicht nachvollziehen. Einzig die Hausärztin Dr. med. D._____ führte aus, dass aufgrund der schweren Verletzung und bereits vorhandener neurologischer Defizite ein bleibender Nachteil zu erwarten sei (E. 3.2.1.). Sie begründete dabei jedoch einerseits nicht, inwiefern der Unfall zu einer schweren Verletzung geführt habe, worin diese schwere Verletzung bestehe, inwiefern diese andererseits zu einem bleibenden Nachteil geführt habe und ob dieser eine richtungsweisende Verschlechterung darstellen würde. Diesbezüglich ist zudem zu erwähnen, dass es sich bei Dr. med. D.___