Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass es zwar sein mag, dass die Beschwerdeführerin vor dem Unfall lediglich leichte Rückenprobleme hatte und seit dem Unfall nun starke Schmerzen hat. Ihre Ausführungen in der Beschwerde, wonach der Unfall schwerwiegende Folgen habe und ihre Gesundheit dadurch lebenslang beeinträchtigt sei, und jene im Schreiben vom 4. April 2025, wonach eine Neurochirurgin ausgeführt habe, der Aufprall und der Sturz hätten zu ernsthaften Komplikationen und Veränderungen geführt (vgl. auch die Eingabe der Beschwerdeführerin -8-