Die Schmerzen hätten in der Folge persistiert und zugenommen (vgl. deren ambulanten Notfallbericht vom 30. März 2024 in VB 11 S. 2; vgl. auch die Ausführungen der Beschwerdeführerin in der Eingabe vom 9. Mai 2025, wonach sie seit dem Unfall unter starken Rückenschmerzen, Taubheitsgefühlen in den Beinen, Schwellungen im Bereich des Steissbeins sowie anhaltenden Bewegungseinschränkungen leide; vgl. schliesslich den radiologischen Befund des Spitals C._____ vom 23. Mai 2024 in VB 33, wonach massive Schmerzen bestehen würden).