4. 4.1. Es ist unbestritten, dass vor dem Unfall bereits degenerative Veränderungen bestanden haben. So kann den ambulanten Notfallberichten des Spitals C._____ vom 26. und 30. März 2024 sowie dessen radiologischen Befund vom 23. Mai 2024 entnommen werden, dass geringe degenerative Veränderungen am rechten Hüftgelenk und deutliche degenerative osteochondrotische Veränderungen im Sinne auch einer erosiven Osteochondrose L4/5 rechtsbetont sowie L5/S1 linksbetont mit breitbasigen Diskusvorwölbungen beziehungsweise progrediente degenerative Veränderungen der gesamten LWS bestehen würden (E. 3.1.2.).