3. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vom 10. März 2025 vor, die Ausführungen im Einspracheentscheid vom 17. Februar 2025 entsprächen nicht den tatsächlichen Umständen des Unfalles. Sie habe zwar bereits vor dem Unfall leichte Rückenprobleme gehabt. Seit dem Unfall habe sie jedoch starke Schmerzen am Steissbein und am Rücken. Ihr Zustand habe sich deutlich verschlechtert, was eine direkte Folge des Unfalles sei. In der Eingabe vom 4. April 2025 ergänzte die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde und führte aus, die Neurochirurgin habe ausgeführt, ihr Sturz habe zu ernsthaften Komplikationen und Veränderungen geführt. -7-