_ vom 30. März 2024 wird berichtet, dass keine ossäre Läsion abgrenzbar sei, weder an der LWS noch am Sakrum. Es würden weiter deutliche degenerative osteochondrotische Veränderungen im Sinne auch einer erosiven Osteochondrose L4/5 rechtsbetont sowie L5/S1 linksbetont mit breitbasigen Diskusvorwölbungen bestehen, die zu einer deutlichen foraminalen Einengung L4/5 rechts und L5/S1 links führen würden. Schliesslich würde eine leichtere bis mässige Spinalkanaleinengung L4/5 sowie eine diskogene Recessuseinengung L5/S1 links vorliegen (VB 11 S. 2 f.; vgl. auch den radiologischen Befund des Spitals C._____ vom 30. März 2024 in VB 23). Im radiologischen Befund des Spitals C.__