Die Beschwerdeführerin führte hingegen aus, sie sei, als sie den Lagerraum verlassen und die Türe geöffnet habe, von einem Gabelstapler am Bein erfasst worden, habe dadurch einen Schlag erhalten, wodurch sie weggeflogen und rückwärts mit dem Steissbein und dem Rücken auf den Boden und mit der Schulter auf den Türrahmen gefallen sei (vgl. die E-Mail der Beschwerdeführerin vom 2. Juni 2024 in VB 19; die Beschwerde vom 10. März 2025).