2. 2.1. 2.1.1. Bezüglich des Ereignisses vom 26. März 2024 ist der Unfallmeldung vom 4. April 2024 im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin, nachdem sie aus einem Reinigungsraum herausgetreten war, aufgrund eines vorbeifahrenden Gabelstaplers so stark erschrak, dass sie rückwärts auf den Boden beziehungsweise auf den Rücken fiel (VB 1 S. 2; vgl. auch den ambulanten Notfallbericht des Spitals C._____ vom 26. März 2024 in VB 10 S. 2 f., welcher jedoch später korrigiert wurde, vgl. diesbezüglich VB 66 S. 2).