1. Die 1978 geborene Beschwerdeführerin war seit dem 10. August 2022 bei der B._____ AG in der Raumpflege/Kantine tätig und in dieser Eigenschaft gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert, als sie am 26. März 2024 wegen eines Gabelstaplers rückwärts auf den Rücken fiel, und sich dabei am Steissbein und an der Schulter verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge ihre Leistungspflicht und erbrachte vorübergehende Leistungen (Taggelder und Heilkosten).