_ wurde eine Arbeitsunfähigkeit attestiert (VB 210; 214; 224; 141). Eine ärztliche Beurteilung, welche auf einer persönlichen Untersuchung beruht und in welcher der Beschwerdeführerin eine vollständige Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit attestiert wurde, liegt nicht vor. Die Einschätzung von Dr. med. D._____ findet folglich keine Stütze in den medizinischen Akten.