_, Facharzt für Neurologie, führte in seinem Bericht vom 15. Mai 2024 aus, es sei bereits am 1. September 2023 eine unauffällige Neurographie des Kantonsspitals Aarau erfasst worden. Neurologisch-versicherungsmedizinisch bestehe kein Hinweis auf eine Plexusschädigung, weder hinsichtlich des Unfallgeschehens bei anamnestischen Angaben – Sensibilitätsstörung des gesamten Armes – noch klinisch-neurologisch – generalisierte Schwäche des rechten Armes mit sensiblem Defizit von der Brustwirbelsäule bis zur rechten Hand – noch durch die unauffällige Diagnostik: 1. Elektrodiagnostik mit unauffälliger Untersuchung des Nervus radialis, ulnaris und medianus sowie fehlender