Die Tätigkeit als Mitarbeiterin in der Kommissionierung sei nicht zumutbar, da es sich um eine schwere Tätigkeit handle. Hinsichtlich einer angepassten Tätigkeit sei eine leichte bis mittelschwere Arbeit zumutbar. Im Verlauf der nächsten 8–12 Wochen sei mit einer Steigerung der Belastbarkeit bis hin zu einer mittelschweren Tätigkeit zu rechnen. Zumutbar seien zudem nur angepasste Tätigkeiten ohne längerdauernde Tätigkeiten über Kopf, ohne körperfernen maximalen Krafteinsatz und ohne Schläge und Vibrationsbelastung (VB 190 S. 4).