5.2.4. Die Beschwerdeführerin befand sich vom 25. September bis 3. November 2023 in stationärer Behandlung in der Rehaklinik C._____. Im Austrittsbericht vom 9. November 2023 hielt med. pract. I._____, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, fest, es bestünden beim Austritt Schmerzen der Halswirbelsäule und rechten Schulter, eine reduzierte Belastbarkeit der rechten Schulter, eine Schwäche des rechten Armes und ein dysfunktionales Schmerz-/Vermeidungsverhalten, welches sich im Verlauf deutlich gebessert habe (VB 190 S. 4). Die Tätigkeit als Mitarbeiterin in der Kommissionierung sei nicht zumutbar, da es sich um eine schwere Tätigkeit handle.