5. 5.1. Die Beschwerdeführerin verweist im Wesentlichen auf die Beurteilungen der behandelnden Ärzte der Klinik K._____ sowie die ärztliche Beurteilung der Rehaklinik C._____ vom 9. November 2023, welche der Beurteilung von Kreisarzt Dr. med. D._____ vom 17. Juni sowie vom 25. November 2024 entgegenstünden. 5.2. Aus den medizinischen Akten ergibt sich dazu im Wesentlichen Folgendes: