Falls eine Labrumläsion vorliege, müsse diese nach dem Ereignis entstanden sein. Weiter sei darauf hinzuweisen, dass die orthopädischen Behandler nicht auf die funktionell (psychisch) hervorgehobene Komponente des hauseigenen Neurologen im Klinik K._____ eingegangen seien. Zudem hätten sie in widersprüchlicher Weise gleich selbst im Schreiben vom 19. August 2024 festgehalten, dass sie die Beschwerden keinem eindeutigen strukturellen Korrelat zuordnen könnten.