4.3. In seiner Aktenbeurteilung vom 25. November 2024 führte Dr. med. D._____ aus, die Behandler der Klinik K._____ gingen von einer anderen medizinischen Situation aus, im Sinne einer unfallbedingten frischen, zusätzlichen Labrumläsion, welche von den initialen Behandlern übersehen worden sei. Eine Labrumläsion sei im MRT nach dem geltend gemachten Ereignis vom 12. Dezember 2022 nicht befundet worden. Intraoperativ -6-