Auch interoperativ – diagnostischer Goldstandard – am 19. April 2023 werde keine entsprechende Pathologie ausgewiesen. Folglich werde dieser Diagnose/Hypothese nicht gefolgt respektive handle es sich hierbei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um keine durch den Unfall erlittene Pathologie (VB 209 S. 4). Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass spätestens am 15. Februar 2024 eine volle Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit anhand der vorliegenden objektivierbaren Befunde aus orthopädischer Sicht ausgewiesen sei (VB 209 S. 5).