4.2. Dr. med. D._____ hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 18. Juni 2024 fest, die Beschwerdeführerin habe am 12. Dezember 2022 einen Arbeitsunfall erlitten. Man habe die Diagnose einer partiellen Läsion der langen Bizepssehne, welche Beschwerden verursache, gestellt. Die Beschwerdeführerin sei am 19. April 2023 operativ versorgt worden. Nach dem stattgehabten Eingriff, einer Schulterarthroskopie mit Durchtrennung einer Synechie und einer Tenotomie/-dese der langen Bizepssehne, seien nach empirischer Erfahrung auch körperlich schwere Arbeiten nach drei bis sechs Monaten wieder durchführbar. Wegen diffus persistierender Beschwerden sei durch die Behandler am Kantonsspital B.___