2.3. Am 16. Oktober 2025 reichte die Beschwerdeführerin das Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2024.566 vom 21. August 2025 ein, mit welchem ihre gegen die Verfügung der Sozialversicherungsanstalt Aargau, IV-Stelle, vom 28. Oktober 2024 erhobene Beschwerde teilweise gutgeheissen worden, die fragliche Verfügung aufgehoben und die Sache zu weiteren medizinischen Abklärungen und zur Neuverfügung über den Rentenanspruch an die IV-Stelle zurückgewiesen worden war. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: