Zudem beantragte sie für den Fall, dass der Hauptantrag abgewiesen und der Eventualantrag gutgeheissen würde: " Zur Abklärung des Sachverhalts ist ein versicherungsexternes Gutachten bei einem Spezialisten einzuholen und gestützt darauf über den Leistungsanspruch neu zu verfügen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Juni 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.