Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als gemäss Schadenmeldung vom 16. Dezember 2022 am 12. Dezember 2022 beim Ziehen eines Palettenrollwagens ein Arbeitskollege mit seinem Gabelstapler in diesen Palettenrollwagen fuhr und sich die Beschwerdeführerin dadurch eine Verletzung an der rechten Schulter zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus.