Insbesondere da der ausgeglichene Arbeitsmarkt auch sogenannte Nischenarbeitsplätze, also Stellen- und Arbeitsangebote umfasst, bei welchen gesundheitlich eingeschränkte Personen mit einem sozialen Entgegenkommen von Seiten des Arbeitgebers rechnen können. Folglich ist von der Verwertbarkeit ihrer Restarbeitsfähigkeit auszugehen. -6-