Arbeitstempo in einer angepassten Tätigkeit (VB 180.2 S. 15, 18) – aus, um eine neue einfache Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sich einzuarbeiten und die Arbeit auszuüben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_535/2021 vom 25. November 2021 E. 5.4.1). So ist beispielsweise bei (einfachen) Kontroll-, Überwachungs- und Prüftätigkeiten meist nicht von einer langen Einarbeitungszeit auszugehen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_95/2020 vom 14. Mai 2020 E. 5.2.3.; 9C_473/2019 vom 25. Februar 2020 E. 5.1.2. mit Hinweis). Damit erübrigen sich Ausführungen zur Frage, ob die Beschwerdeführerin sich in den letzten zehn Jahren ausreichend um eine geeignete Stelle bemüht hat (vgl. Beschwerde S. 5).