" 1. Die Verfügung vom 11. Februar 2025 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 15. April 2025 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 24. April 2025 lud der Instruktionsrichter die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beigeladene liess sich nicht vernehmen. -3-