1.2. Am 27. Juli 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin neu zum Leistungsbezug an und machte neben Rückenproblemen ein psychisches Leiden geltend. Die Beschwerdegegnerin trat auf die Neuanmeldung ein und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Videmus AG vom 11. Januar 2024). Gestützt hierauf wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 11. Februar 2025 ab (IV-Grad: 25 %). 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: