1. 1.1. Die 1964 geborene und zuletzt als Allrounderin tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 31. August 2001 aufgrund von Rückenbeschwerden bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin nahm in der Folge verschiedene Abklärungen vor und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. März 2002 ab dem 1. Oktober 2001 eine ganze Rente zu.