E._____ hielt in seinem Bericht vom 26. Mai 2024 fest, der Beschwerdeführer habe im Frühjahr 2023 einen Nervenzusammenbruch erlitten und leide an einer reaktiven Depression, wobei die Prognose zur Arbeitsfähigkeit "Abhängig von Bedingungen am neuen Arbeitsplatz!" sei (vgl. 87 S. 4). Der Beschwerdeführer selbst führte in der Beschwerde aus, sein psychischer Zustand verschlechtere sich zunehmend, dies insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich eingetretenen belastenden Ereignisse, namentlich des Todes seines Vaters, der sich massiv auf seine psychische Verfassung ausgewirkt habe (vgl. Beschwerde S. 10). RAD-Arzt Dr. med.