_ erneut aus, es sei gut möglich, dass sich das psychische Zustandsbild wieder normalisiere, wenn der Beschwerdeführer einer Arbeitstätigkeit mit entsprechender Tagesstruktur nachgehe (VB 99 S. 6 f.). Ob vor diesem Hintergrund überhaupt von einer aus medizinischer Sicht bestehenden (höchstens 20%igen) Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer den körperlichen Leiden angepassten Tätigkeit auszugehen ist, kann offen bleiben. Aus den vorhandenen medizinischen Akten geht nämlich übereinstimmend hervor, dass Ursache der psychischen Symptomatik belastende psychosoziale Gegebenheiten sind. So führte der behandelnde Psychologe lic. phil. F.___