Den "alten Job" habe der Beschwerdeführer wegen des Verhaltens dessen Vorgesetzten ihm gegenüber kündigen müssen. Der Beschwerdeführer benötige einen Arbeitsplatz mit einer Atmosphäre, die frei von Zeitdruck bzw. Stress sei, und mit einem "verständige[n]", rücksichtsvollen Vorgesetzten (vgl. VB 99 S. 9).