4.3. 4.3.1. Betreffend den psychischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers hielt med. pract. E._____ in seiner Stellungnahme vom 13. November 2024 fest, es bestehe eine Depression mit Panik/Angststörung, welche sich durch die "Arbeitsplatz-Situation Sommer 2023" noch verschlechtert habe und deretwegen der Beschwerdeführer von lic. phil. F._____ psychologisch betreut werde. Es liege eine massiv eingeschränkte psychische Belastbarkeit bei Angst/Depression vor. Den "alten Job" habe der Beschwerdeführer wegen des Verhaltens dessen Vorgesetzten ihm gegenüber kündigen müssen.