___ – ohne entsprechende Begründung – attestierte Arbeitsunfähigkeit in der Höhe von 80 % anbelangt, bei der unklar ist, ob sie sich auf die angestammte oder auf eine angepasste Tätigkeit bezieht, legen seine Ausführungen nahe, dass er diese Einschränkung (wenn nicht ausschliesslich, so jedenfalls primär) aufgrund der psychischen Symptomatik bescheinigte. So hatte er in seinem Bericht vom 26. Mai 2024 ausgeführt, es würde sich bei den Beschwerden des Beschwerdeführers um ein "psycho-Problem" handeln, und der Beschwerdegegnerin eine Nachfrage beim Psychologen empfohlen (VB 87 S. 4). Der -8-