vgl. dazu auch die Verdachtsdiagnose eines Impingement-Syn- droms im Bericht des Kantonsspitals K._____vom 19. Juni 2023 in VB 76 S. 4 f.; vgl. auch Beschwerde S. 6), in Bezug auf die physischen Beschwerden formulierte Zumutbarkeitsprofil, wonach nur noch Tätigkeiten, die kein Heben von Lasten über zehn Kilogramm und keinen Kraftaufwand mit der rechten Hand bzw. dem rechten Unterarm erforderten und in Wechselposition ausgeübt werden könnten, zumutbar sind (vgl. VB 99 S. 9), entspricht aus somatischer Sicht weitgehend dem von RAD-Arzt Dr. med. D._____ definierten Zumutbarkeitsprofil. Dies erstaunt insofern nicht, als med. pract. E.__