Es würden körperliche Einschränkungen wegen Rückenproblemen und chronischen, posttraumatischen Handgelenksschmerzen rechts bestehen. Er attestierte dem Beschwerdeführer jeweils eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit. Das Zumutbarkeitsprofil lautete [unter Berücksichtigung auch der psychischen Symptomatik] wie folgt: "Zeitdruck/stressfreie Arbeitsplatz Atmosphäre, verständiger, rücksichtsvoller Vorgesetzter. Kein Heben von Lasten über 10kg, kein Kraftaufwand mit rechter Hand/Unterarm, Arbeit nur in Wechselposition etc." (VB 99 S. 9). -7-