in seiner auf entsprechende Anfrage der damaligen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers hin verfassten Stellungnahme vom 13. November 2024 aus, dieser leide an chronischen Rückenbeschwerden (aktuell Brust- und Halswirbelsäule) sowie seit 2018 an einer Lumbago/Diskushernie (Brustwirbel 12, Lendenwirbel 1 sowie Abnützung der Zwischenwirbelgelenke), wobei sich die Beschwerden bei längerem Sitzen/Stehen und Heben und Tragen von Lasten verstärken würden, und an einer chronischen Handgelenksproblematik rechts. Es würden körperliche Einschränkungen wegen Rückenproblemen und chronischen, posttraumatischen Handgelenksschmerzen rechts bestehen.