_ vom 10. Juli 2023 sei nachvollziehbar, mit dessen späteren Einschätzung vom 14. November 2024 identisch und habe nach wie vor Bestand. Dem Beschwerdeführer seien daher leichte bis mittelschwere wechselbelastende Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen für die Wirbelsäule, ohne repetitives Belasten der rechten Hand, z.B. als LKW- Chauffeur ohne Ladetätigkeiten, weiterhin uneingeschränkt möglich (VB 101).