_ festgestellte missmutig-dysphorische, verzweifelt depressive Zustandsbild mit situativ-passageren panikartigen Angstzuständen würde aus psychologischer Sicht weder in der angestammten noch in einer Verweistätigkeit nennenswerte Einschränkungen auslösen. Es sei gemäss lic. phil. F._____ gut möglich, dass sich dieses Zustandsbild wieder normalisiere. Nach dessen Einschätzung liege keine massiv eingeschränkte psychische Belastbarkeit vor. Der Bericht des Psychologen lic. phil. F._____ vom 10. Juli 2023 sei nachvollziehbar, mit dessen späteren Einschätzung vom 14. November 2024 identisch und habe nach wie vor Bestand.