_ vom 13. November 2024 [VB 99 S. 9]) sodann nur eine diagnose- und defizitorientierte Interpretation gemacht. Die von med. pract. E._____ gestellte Diagnose einer Depression mit Panik/Angststörung sei sodann fachfern und werde fachnah anders beurteilt. Die subjektiv empfundene Verschlechterung durch die Arbeitsplatz-Situation seit Sommer 2023 sei eindeutig auf psychosoziale Faktoren zurückzuführen und nicht invaliditätsbegründend. Das durch den Psychologen und Psychotherapeuten lic. phil. F._____ festgestellte missmutig-dysphorische, verzweifelt depressive Zustandsbild mit situativ-passageren panikartigen