keine objektivierbaren Funktionsstörungen mehr gezeigt. Betreffend die OSG-Distorsion links habe am 12. Juni 2017 keine Arbeitsunfähigkeit attestiert werden müssen. Der MRI-Befund der LWS vom 8. Oktober 2018 würde nicht mit dem lumboradikulären Schmerzsyndrom L3 rechts korrespondieren. Die festgestellte Diskushernie sei sodann bislang asymptomatisch. Auch im Zusammenhang mit dem am 4. Mai 2023 geäusserten Verdacht auf ein Impingement-Syndrom der rechten Schulter habe keine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit "generiert werden" können. Der Behandler habe im Schreiben vom 14. November 2024 (gemeint wohl: Stellungnahme von med. pract. E._____ vom 13. November 2024 [