1.2. Am 18. November 2023 meldete sich der Beschwerdeführer erneut – nun unter Hinweis auf körperliche und auf eine Überlastung bei der Arbeit zurückzuführende psychische Beschwerden (Reizbarkeit, Lustlosigkeit, und Panik davor, allein zu sein) – bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der IV an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin abermals Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 6. Februar 2025 ab.